Dass wir uns dem günstigen Einfluss von qualifizierter Beschäftigung auf Resozialisierung und Straffreiheit widmen würden, stand von Beginn an fest.
In Gesprächen mit unseren Partner:innen in den Justizvollzugsanstalten und bei der Bundesagentur für Arbeit wurde außerdem rasch deutlich, dass ein erfolgreiches Zertifizierungsverfahren nach der „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“ (AZAV) unsere Leistungsqualität wirksam belegen und die systematische Zusammenarbeit in der Zukunft auf solide Füße stellen würde.
Gesagt, getan – in nur wenigen Monaten haben wir unser Qualitätsmanagement beschrieben, die erforderlichen Bewertungen und Audits absolviert und eine erste Arbeitsförderungsmaßnahme konzipiert, und heute halten wir sehr zufrieden unser Trägerzertifikat in den Händen!
Das bedeutet, wir sind nach § 178 SGB III als Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen. Interessierte – insbesondere Straffällige und sogar Inhaftierte mit eigenständigen Lockerungen – können nun bei der Arbeitsagentur die Teilnahme an unseren Arbeitsförderungsmaßnahmen beantragen und hierfür Förderung z.B. in Form von Bildungsgutscheinen erhalten. (Unsere erste Maßnahme wird bereits im Kursnet-Verzeichnis der Arbeitsagentur angeboten und hier in Kürze vorgestellt.)
Für uns ein echter Meilenstein, bei dessen Erreichung uns nicht zuletzt die GLS Treuhand e.V. und die Stiftung Pfefferwerk erheblich unterstützt haben – vielen Dank dafür!